Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reception + für Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Leistungen sowie Angebote der Reception+. Soweit nicht einzelvertraglich zwischen der Reception+ und dem Kunden anders lautend vereinbart, gelten die AGB der Reception+. Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder anders lautende AGB oder von diesen abweichenden AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn die Reception+ hat die Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen der Reception+ gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf die eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
(3) Im Falle eines Widerspruchs zwischen der einzelvertraglichen Regelung zwischen Reception + und dem Kunden geht die einzelvertragliche Regelung den AGB der Reception + vor.
(4) Die AGB der Reception + werden von dem Kunden auch für alle von der Reception + zu erbringenden Leistungen anerkannt. Es reicht daher aus, bei Folgeverträgen oder Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnisses, auf die bereits zu Grunde gelegten, einbezogenen AGB der Reception+ zu verweisen, damit sie Vertragsbestandteil werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote der Reception+, insbesondere bezogen auf den Leistungsumfang und Nebenleistungen sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Reception+, es sei denn, die Leistung wird von der Reception+ ohne schriftliche Bestätigung, vorbehaltlos ausgeführt.
(2) Die von der Reception+ im Zuge des Angebotes überlassenen Unterlagen bleiben im Eigentum der Reception+ und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Reception+ nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden. Auf Verlangen sind die überlassenen Unterlagen der Reception+, ohne das Recht des Kunden auf ein Zurückbehaltungsrecht, unverzüglich heraus‑ und zurückzugeben.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass der Abschluss des Vertrages stets von der Bedingung abhängig ist, dass der Kunde zur Durchführung des Vertrages für Rezeptionsdienstleistungen der Reception+ bzw. deren Mitarbeiter für Empfangsdienste ein Nutzungs ‑ und Hausrecht einräumt.
Der Kunde stimmt der zur Vertragsausführung notwendigen Nutzung des Inventars etc. und der Übertragung des Hausrechts zu.
(4) Der Leistungsumfang der Reception+ wird alleine durch schriftliche Verträge festgelegt.
§ 3 Vertragsbeziehungen
(1) Soweit nichts anderes einzelvertraglich vereinbart setzt die Reception+ regelmäßig in den Räumlichkeiten des Kunden das eigene Personal ein. Dabei vereinbaren die Reception+ und der Kunde, dass keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfolgt. Dem Kunden ist die fehlende Notwendigkeit der Überlassungserlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Durchführung des Dienstleistungs-vertragsverhältnisses bekannt.
(2) Die Leistungen der Reception+ können dem Grunde nach nur im Betrieb des Kunden durchgeführt werden. Die Organisation der Durchführung des Vertrages wird zwar mit den Belangen des Kunden abgestimmt, obliegen aber ausschließlich der Reception+, einschließlich der notwenigen Maßnahmen und Handlungen zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages.
(3) Die Mitarbeiter der Reception+ unterliegen ausschließlich deren Weisungen. Die Mitarbeiter werden als Erfüllungsgehilfen der Reception+ zur Vertragsdurchführung eingesetzt.
(4) Der Reception+ ist es freigestellt, einen gleichermaßen geeigneten Mitarbeiter beim Kunden einzusetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Mitarbeiters. Die Feststellung der Eignung der Mitarbeiter für die Durchführung des einzelnen Dienstleistungsvertrages liegt ausschließlich auf Seiten der Reception+.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang wird ausschließlich durch schriftliche Verträge festgelegt. Der Leistungsumfang einschließlich der Nebenleistungen sowie der Leistungszeitraum werden einzelvertraglich, schriftlich festgelegt.
(2) Die Reception+ behält sich vor, den Leistungsumfang einschließlich der Nebenleistungen sowie den Leistungszeitraum einzuschränken, falls dringende betriebliche Gründe der Reception+ es notwendig machen. Soweit dringende betriebliche Gründe der Reception+ vorliegen, sind sie dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden erwachsen daraus keinerlei Schadenersatzansprüche, gleichzeitig wird er von der Zahlungsverpflichtung für die jeweilige Einschränkung befreit.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt die Reception+, so dass die Reception+ dem Dienstleistungsvertrag zu Grunde liegenden Leistungsumfang einschließlich der Nebenleistungen sowie der weiteren Vereinbarungen vollständig und auch in der geschuldeten Qualität nachkommen kann.
(2) Ist es der Reception+ auf Grund der mangelnden Unterstützung durch den Kunden nicht möglich den vereinbarten Leistungsumfang samt Nebenleistungen und der weiteren Vereinbarungen sowie der geforderten Qualität nachzukommen, bleibt der Vergütungsanspruch ohne das Recht des Kunden eigene Ansprüche geltend zu machen, uneingeschränkt bestehen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Reception+ sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug, spätestens jedoch nach 30 Tagen ab Zugang zahlbar und fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Reception+ über den Betrag verfügen kann. Im Falle von der Zahlung durch Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto der Reception+ gutgeschrieben wird.
(2) Die Zahlungsverpflichtung gilt nur als erfüllt, wenn die Zahlung gegenüber der Reception+ erfolgt. Zahlungen an Dritte, wobei die Zahlung an die Mitarbeiter der Reception+ ausgeschlossen ist, hat nur erfüllende Wirkung, soweit Reception+ vorher schriftlich zugestimmt hat.
(3) Die Reception+ ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Zahlung auf eine bestimmte Schuld geleistet hat. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Reception+ berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schlussendlich auf die Leistung anzurechnen.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Reception+ berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
(5) Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen der Reception+ nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, der Reception+, die durch die Nichteinlösung eines Schecks oder im Falle einer vereinbarten Lastschrift durch eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift entstehende Kosten, zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung der Sorgfalt entstanden wäre. Die Beweislast liegt dafür auf Seiten des Kunden.
(7) Soweit der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung erhebt, hat dies schriftlich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung gegenüber der Reception+ zu erfolgen. Andernfalls ist der Kunde mit seinen Einwänden ausgeschlossen, die Höhe der Rechnung wird sodann als zutreffend unterstellt und von dem Kunden anerkannt.
§ 7 Haftung
(1) Die Reception+ haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden, auch ihrer Vertreter, Erfüllungs‑ oder Verrichtungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
(2) Eine Haftungsbeschränkung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, sofern Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Zusicherung der Reception+ folgen, findet nicht statt.
(3) Die Reception+ haftet nicht für die von dem Kunden überlassenen Unterlagen, Prospekte, Präsentationen etc. Für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde Reception+ von den Ansprüchen Dritter frei.
(4) Der Kunde ist mit der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten schriftlich nach Kenntniserlangung gegenüber der Reception+ geltend gemacht werden.
(5) Die Haftung für überlassene Gegenstände, insbesondere Schlüssel, Laptops, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat sie nachweislich einem autorisierten Mitarbeiter der Reception+ übergeben und nachweislich die Reception+ über die Aushändigung informiert.
§ 8 Vertragslaufzeit/Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt mit dem jeweils vertraglich vereinbarten Termin. Ist ein solcher Termin nicht Vertragsbestandteil, beginnt die Laufzeit spätestens mit der ersten vertraglichen Leistungserbringung der Reception+.
(2) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Das Vertragsverhältnis kann von der Reception+ aus wichtigem Grund, das heißt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, insbesondere gekündigt werden, wenn
- aus dem Vertragsverhältnis die Verletzung einer strafrechtlichen Vorschrift durch den Kunden erfolgt;
- die Zahlungsunfähigkeit des Kunden nachweislich vorliegt;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gerichtlich eingeleitet oder ein Insolvenzantrag gestellt wird;
- ein Insolvenzantrag mangels Maße abgelehnt wurde;
- der Kunde sich mit der Zahlung der Vergütung der Reception+ in Verzug befindet.
(4) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(5) Kündigt der Kunde, bevor die Reception+ mit ihrer Leistung beginnt, steht der Reception+ eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zwei Monatsvergütungen netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt. Außerdem bleiben weitere Schadenersatzansprüche der Reception+ davon unberührt.
§ 9 Datenschutz/Verschwiegenheit
(1) Die Reception+ sichert zu, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen zu beachten und einzuhalten. Soweit notwendig, verpflichtet sich die Reception+ ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gem. § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verpflichten. Die Verpflichtungserklärung wird von der Reception+ dokumentiert.
(2) Die Reception+ sichert zu, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder erhaltenen Informationen oder zu ihrer Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Reception+ sichert ebenfalls zu, die eigenen Mitarbeiter gleichfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
§ 10 Konkurrenzschutz
Dem Kunden ist es strengstens untersagt, die Mitarbeiter der Reception+ abzuwerben und einzustellen. Sollte es dennoch dazu kommen, dass es nach Beendigung des Arbeitsvertragsverhältnisses zwischen der Reception+ und dem Mitarbeiter zu einer Einstellung des ehemaligen Mitarbeiters beim Kunden bis 12 Monate nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses kommt, wird vermutet, dass die Mitarbeit des Mitarbeiters der Reception+ bei dem Kunden zur Einstellung geführt hat. In diesem Fall steht der Reception+ auf erstes Anfordern eine Personalvermittlungsgebühr in Höhe von € 6.000,00 net. zu.
§ 11 Know-How
Die von der Reception+ eingebrachten Ideen zur Optimierung der Arbeitsabläufe des Kunden, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt und dokumentiert werden, stehen ausschließlich im Eigentum der Reception+. Eine Übertragung des Know-How auf den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung und entsprechend zusätzlicher Vergütung seitens des Kunden möglich, andernfalls ausgeschlossen.
§ 12 Gerichtstand
Ausschließlicher Gerichtstand ist Frankfurt am Main.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
Vertragsänderungen oder ‑ ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.